Energiekostenpauschale – Beantragung ab 8. August 2023 möglich
Die Beantragung der Energiekostenpauschale ist ab dem 8. August 2023 möglich. Die Energiekostenpauschale ist an Klein- und Kleinstunternehmen gerichtet, welche die Förderungsgrenze des ursprünglichen Energiekostenzuschusses nicht erreicht haben.
Der in Phase 1 vorab vorgesehene Selbst-Check hilft Ihnen dabei herauszufinden, ob eine Antragsberechtigung vorliegt oder nicht. Lesen Sie hierzu gerne unseren Artikel über die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Energiekostenpauschale vom 20. April 2023 (Energiekostenpauschale für Unternehmen).
Die Phase 2 der Energiekostenpauschale startet am 8. August 2023 und endet am 30. November 2023 mit der Möglichkeit online einen Antrag auszufüllen. Der Antrag für die Energiekostenpauschale ist beim Unternehmensserviceportal vom Unternehmen selbst einzureichen.
Die Förderungshöhe orientiert sich an der Branche, dem Jahresumsatz 2022 und der ausgewählten Förderungsperiode. In der Phase 3 erhalten sie eine Einreichungsbestätigung per E-Mail und Ihr gestellter Antrag wird geprüft. Danach erfolgt in Phase 4 die Auszahlung der Pauschale auf das von Ihnen angegebene Konto oder eine Verständigung über die Gründe bei einer Ablehnung des Antrags.
Steuerpflichtiger Zuschuss
Zuschüsse gelten laut dem Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) als Betriebseinnahme und sind zu versteuern.
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