DSGVO-Beratung
Mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden seit Mai 2018 die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Verantwortlichen EU-weit vereinheitlicht.
Alle Unternehmen die personenbezogene Daten verarbeiten sind von den Regelungen der DSGVO umfasst. Auf Grund des weitreichenden Anwendungsspektrums wird es nur sehr vereinzelte Ausnahmen geben.
Was sind personenbezogene Daten?
- Kunden- und Lieferantendatenbanken
- Namen, Adressen, Telefonnummer, Mailadressen, etc.
- Bestell- und Vertragsdaten, Bankverbindungen, Abrechnungs- und Zahlungsdaten
- Daten aus Buchhaltung und Lohnverrechnung
- Mitgliederverzeichnisse (z.B.: bei Vereinen)
- Daten der Angestellten und Arbeiter, freier Dienstnehmer und Leiharbeiter
- IP-Adressen
- Datensicherungen
Umfasst sind aber auch Verzeichnisse wie Adresslisten, Geburtstagslisten, Ausweiskopien, Bewerbungen, etc.
Nach Maßgabe der DSGVO sollen Strafen angemessen, aber spürbar sein. Da es noch keinerlei Rechtssprechung gibt, sind vorerst einmal die grundsätzlich vorgesehenen Strafdrohungen zu beachten. Diese reichen je nach Art des Verstoßes von
- EUR 10 Mio. oder 2% des Umsatzes, bis
- EUR 20 Mio. oder 4% des Umsatzes
In Zusammenarbeit mit namhaften Kanzleien und IT-Dienstleistern steht unseren Klienten ein umfassendes Beratungspaket zur Verfügung um sämtliche im Betrieb vorliegenden Fälle abzudecken.
Basierend auf einem Erstgespräch erstellen wir für Sie ein maßgeschneidertes Angebot. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Pauschalpreise angeben können da der Umfang der notwendigen Arbeiten einer Einzelfallbetrachtung bedarf.
Bitte beachten Sie, dass die Arbeiten mit jedenfalls 3-4 Wochen anzusetzen sind. Ein rechtzeitiger Start ist daher essentiell!
Überblick der Leistungen
- Analyse der Kategorien und Arten personenbezogener Daten
- Analyse der eingesetzten Speichermodalitäten
- Erarbeitung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
- Erarbeitung von Folgeabschätzungen
- Erarbeitung von Datenschutzerklärungen für Webpages
- Definition von internen Sicherungsmaßnahmen
- Schulung und Information für Mitarbeiter
- Vorbereitung auf Auskunftsanfragen