Abgaben, Energiekosten, Energiekostenzuschuss, Förderung, Steuern, Strompreis, Teuerung, Zuschuss
Energiekostenzuschuss – Nachfrist zur Voranmeldung läuft von 16.1.2023 bis 20.1.2023
Die Voranmeldung ist Voraussetzung für die spätere Antragsstellung!
Für die Voranmeldungen zum Energiekostenzuschuss wurde eine Nachfrist vom 16. – 20. Jänner 2023 eingeräumt, d.h. in diesem Zeitraum sind weitere Voranmeldungen für den Energiekostenzuschuss I (Förderungszeitraum 1.2.2022 bis 30.9.2022) möglich.
Wir möchten in diesem Zusammenhang auch auf unseren ursprünglichen Artikel zum Energiekostenzuschuss verweisen. In diesem Artikel finden Sie zahlreiche weiterführende Informationen, insbesondere betreffend der Anspruchskriterien.
Die fristgerechte Voranmeldung ist die Voraussetzung dafür einen Antrag stellen zu können.
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