Entlastung für Familien – Anpassungen durch das Teuerungs-Entlastungspaket 2022
Kürzlich wurde das Teuerungs-Entlastungspaket 2022 zur Abmilderung der hohen Inflationsrate und Teuerungsrate beschlossen. In diesem Artikel wollen wir insbesondere auf jene Punkte eingehen, die zur Entlastung von Familien gedacht sind.
Den gesamten Artikel zum Teuerungs-Entlastungspaket 2022 finden Sie unter diesem Link.
ERHÖHUNG DES FAMILIENBONUS PLUS
Bereits mit dem „ökosozialen“ Steuerreformgesetz 2022 wurde eine Erhöhung des Familienbonus Plus beschlossen. Ursprünglich sollte die Erhöhung ab dem 1.7.2022 schlagend werden und somit eine Entlastung von € 1.750,08 für das Jahr 2022 bewirken.
Durch das neue Entlastungspaket wurde diese Erleichterung rückwirkend auf den 1.1.2022 vorgezogen, sodass insgesamt mit einer Entlastung von bis zu € 2.000,16 für alle Kinder, für die ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, zu rechnen ist. Das sind € 250,08 mehr im Jahr 2022.
Der Arbeitgeber hat für die Arbeitnehmer eine Aufrollung so bald wie möglich, längstens jedoch bis 30.9.2022 durchzuführen, sofern dies technisch bzw. organisatorisch möglich ist.
ERHÖHTE FAMILIENBEIHILFE IM AUGUST
Die Familienbeihilfe für den Monat August wird einmalig um € 180 je Kind erhöht.
ERHÖHTER KINDERMEHRBETRAG
Im „ökosozialen“ Steuerreformgesetz 2022 war vorgesehen, dass der Kindermehrbetrag ab 2022 bis 2023 gestaffelt auf € 450 erhöht werden sollte. Von dieser Staffelung wird nun abgesehen. Es tritt eine einmalige Erhöhung des Kindermehrbetrags von derzeit € 250 auf € 550 pro Kind rückwirkend (für das ganze Kalenderjahr 2022) in Kraft.