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Beitragsrückstände, COVID, Krankenkasse, ÖGK, Ratenzahlung  

ÖGK – Phase 2 des COVID-Ratenzahlungsmodells beginnt mit Oktober 2022

Wurde für COVID-bedingte Beitragsrückstände die Phase 1 des Ratenzahlungsmodells in Anspruch genommen, so steht unter gewissen Voraussetzungen ab Oktober 2022 eine zweite Phase zur ratenweisen Begleichung verbleibender Beitragsrückstände zur Verfügung.

Auf Grund der COVID-bedingten Belastungen stand Unternehmen die Möglichkeit der Beantragung einer Ratenvereinbarung für Beitragsrückstände des Zeitraums 2/2020 – 5/2021 zur Verfügung. Die Ratenvereinbarungen laufen nunmehr plangemäß mit September 2022 aus. Etwaige verbleibende Beitragsrückstände können, unter gewissen Voraussetzungen, im Rahmen einer zweiten Phase ab Oktober 2022 weiterhin in Raten beglichen werden. Hierfür ist ein Zeitraum von max. 21 Monaten, somit bis 30.6.2024 vorgesehen.

Voraussetzungen

  • Im Zeitraum vom 01.07.2021 bis 30.09.2022 wurden zumindest 40 Prozent des ursprünglichen Beitragsrückstandes beglichen.
  • Es sind ausschließlich Beiträge betroffen, die auf Grund einer bis 30.09.2022 gültigen Ratenvereinbarung nicht vollständig entrichtet werden konnten.
  • Neuverbindlichkeiten (also Beiträge ab dem Beitragszeitraum Juni 2021) können nicht Gegenstand einer Ratenvereinbarung der Phase 2 sein.
  • Im Ratenzahlungszeitraum bis 30.09.2022 ist kein Terminverlust eingetreten – die Raten wurden vereinbarungsgemäß geleistet.
  • Es wird glaubhaft gemacht, dass der zum 30.09.2022 verbliebene Beitragsrückstand zusätzlich zu den laufend anfallenden Beiträgen entrichtet werden kann.

Ein entsprechender Antrag zur Gewährung der Ratenzahlung unter Phase 2 ist ab September 2022 möglich und ist zwingend für jene Unternehmen die an Phase 2 teilnehmen wollen.

Weiter wurde die temporäre Reduktion des Verzugszinssatzes auf 1,38% aufgehoben. Somit beträgt der Zinssatz ab Oktober 2022 wieder 3,38%.

Weiterführende Informationen

Coronabedingte Beitragsrückstände – Ende der Phase 1 (gesundheitskasse.at)

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