Registrierkasse – Ausdruck und Prüfung des Jahresbelegs 2021
Der Jahresbeleg 2021 Ihrer Registrierkasse ist bis 17.2.2022 elektronisch dem Finanzamt zu übermitteln.
Entsprechend den Bestimmungen der Registrierkassensicherheitsverordnung ist der Jahresbeleg 2021 auszudrucken, dem Finanzamt zu übermitteln und mind. 7 Jahre aufzubewahren.
Wie jedes Jahr muss auch für das Jahr 2021 für alle in Betrieb befindlichen Registrierkassen der Jahresbeleg 2021 erstellt und bis spätestens 17.2.2022 an das Finanzamt übermittelt werden. Die Prüfung und Übermittlung erfolgt je nach Registrierkassensystem auf unterschiedliche Art und Weise. Sollte Ihr System eine entsprechende Webbenutzeranbindung haben, so wird die Prüfung und Übermittlung des Jahresbelegs in der Regel automatisch erledigt.
Sollte ihr Kassensystem nicht mittels Webbenutzer verbunden sein, so erfolgt die Übermittlung und Prüfung des Jahresbelegs 2021 mittels der Beleg-Check-App des Finanzministeriums.