Navigation überspringen Sitemap anzeigen
  AWS, Energie, Energiekosten, Energiekostenzuschuss, Fördermanager, Förderung  

Voranmeldung Energiekostenzuschuss II

Seit dem 16. Oktober können sich Unternehmen für den Energiekostenzuschuss II voranmelden. Die Voranmeldung ist bis 2. November möglich und ist Voraussetzung für eine spätere Antragsstellung.

Für das Jahr 2023 wurde bereits im Dezember 2022 der Energiekostenzuschuss II angekündigt. Nach langem Warten wurde nun die verpflichtende Voranmeldung für den EKZ II gestartet. Über den aws-Fördermanager sind als Voranmeldung bis zum 2.11.2023 Firma, Rechtsform, Firmenbuchnummer und Kontaktdaten im Unternehmen (Email-Adresse) anzugeben.

Die Antragseinbringung ist für den 9.11.2023 avisiert. Da die Förderrichtlinie noch immer nicht vorliegt, sind Änderungen noch möglich.

Wichtige Links:

Energiekostenzuschuss, Energieförderung, Strompreis, Antiteuerungspaket, Benzinkosten, Erdgas, Förderung – Austria Wirtschaftsservice (aws.at)

Was wir bisher über den Energiekostenzuschuss II wissen

Für den Energiekostenzuschuss II ist derzeit immer noch (!) keine Richtlinie veröffentlicht worden. Wir fassen die bisher bekannten Eckpunkte nochmals zusammen und informieren Sie, sobald es dazu Neuigkeiten gibt:

  • Pro Unternehmen können zwischen € 3.000 bis € 150 Mio. ausbezahlt werden.
  • Der Förderzeitraum ist: 1.2023 bis 31.12.2023.
  • Eingeteilt wird in 5 Förderstufen:
Stufe Fördergrenze pro Jahr in € Energie-

intensität

 

Förder-

intensität

 

Berechnungs-

formel

Verbrauchs-

menge

Energieart
1 3.000 – 2 Mio. 0% 60% Förderung der Mehrkosten 100% Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme), Dampf, Heizöl, etc.
2 2 Mio. – 4 Mio. 0% 50% Förderung des 1,5-fach übersteigenden Preises 70% von 2021 wie Stufe 1 (ohne Treibstoffe)
3 4 Mio. – 50 Mio. 3% auf 2021 oder 6% auf das erste Halbjahr 2022 65% wie Stufe 2 70% von 2021 wie Stufe 2
4 50 Mio. – 150 Mio. wie Stufe 3 80% wie Stufe 2 70% von 2021 wie Stufe 2
5 4 Mio. – 100 Mio. 0% 40% wie Stufe 2 70% von 2021 wie Stufe 2
  • Die Antragstellung wird wie beim EKZ I über den Fördermanager der aws möglich sein.
  • Ausgenommen sind z.B. staatliche Einheiten, energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich des Banken- und Finanzierungswesen.
  • Steuerliches Wohlverhalten wird vorausgesetzt.
  • Eine Beschäftigungsgarantie bis Ende 2024 wird vorausgesetzt.
  • Es wird Einschränkungen für Bonuszahlungen und Dividendenausschüttungen geben.
  • Bei lagerfähiger Energie wird die Förderung von Bevorratung ausgeschlossen.

Die Antragstellung wird in zwei Phasen aufgeteilt:

förderfähiger Zeitraum Antragsfenster
1.1.2023 bis 30.6.2023 3. Quartal 2023 (August/September 2023)
1.7.2023 bis 31.12.2023 1. Quartal 2024 (Februar/März 2024)
Zum Seitenanfang